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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Dante Energie & Service, Inhaber Seyhan Uray, (im Folgenden "Dienstleister" genannt) mit seinem Vertragspartner (im Folgenden "Auftraggeber" genannt). Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


§2 Zustandekommen

(1) Grundlage für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleisterist die Auftragserteilung durch den Anlagenbetreiber auf Basis des vom Dienstleister erstellten, spezifischen Angebotes.

(2) Das Angebot wird vom Dienstleister auf Basis der vom Auftraggeber gemachten Angaben über Beschaffenheit seiner PV- Anlage, sowie der örtlichen Begebenheiten wie Beschaffenheit des Daches, Zufahrts- und Aufstiegsmöglichkeit, Störfaktoren (Überlandleitungen o.ä.) erstellt. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, jeden Mehraufwand wegen falsch gemachter oder verschwiegener Angaben dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird können vom Angebot abweichende Auftragsänderungen ebenfalls gesondert zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.


§3 Gültigkeit von Angeboten

(1) Alle vom Dienstleister erstellten Angebote sind nur im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber gemachten Angaben unter Voraussetzung von deren Richtigkeit gültig.

(2) Alle vom Dienstleister gemachten Angebote sind vier Werktage ab Erstellung gültig, es sei denn, dass individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Der Dienstleister ist in keiner Weise dazu verpflichtet, die Richtigkeit von den vom Auftraggeber gemachten Angaben zu prüfen.

(4) Alle vom Dienstleister versendeten Angebote werden automatisch erstellt. Grobe Irrtümer und Darstellungsfehler bleiben vorbehalten.


§4 Gebundenheit und Pflichten der Vertragspartner

(1) Sowohl der Dienstleister als auch der Auftraggeber sind acht Wochen an den Reinigungsauftrag gebunden, es sei denn, dass individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Die Parteien sind verpflichtet, nach bestem Wissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch überlassen von Informationen oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

(3) Der Auftraggeber hat dem Dienstleister zum vereinbarten Zeitpunkt freien Zugang zu dem im Auftrag festgelegtem Objekt zu gewähren. Sollte das Objekt wiederholt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zugänglich sein, ist der Dienstleister berechtigt, die vereinbarte Leistung auch ohne Erbringung mangels Möglichkeit in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.

(4) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

(5) Der Dienstleister ist dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen, sich der Auftraggeber bereits nach vorher erbrachten und verrechneten Leistungen bereits ihr gegenüber in Zahlungsverzug befindet, die Beschaffenheit des Objektes und der Anlage und/oder der vom Auftraggeber beschriebene Verschmutzungsgrad in nicht unerheblichen Maße von den tatsächlichen Begebenheiten abweichen.


§5 Haftung

(1) Der Dienstleister führt vor Reinigungsbeginn stets eine Sichtkontrolle aller Anlagenkomponenten im Tätigkeitsbereich durch. Für festgestellte, bestehende Schäden, die dem Auftraggeber vor Beginn der Reinigungsarbeit angezeigt und im Reinigungs- und Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten werden, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

(2) Mit Unterzeichnung des Reinigungsprotokolls bestätigt der Auftraggeber den darin bestehenden Endzustand der Anlage sowie die ordentliche Abnahme der Durchgeführten Arbeit.

(3) Der Dienstleister haften nur dann für Schäden, wenn sie an deren Entstehung maßgeblich und nachweislich beteiligt war.


§6 Bildrechte und Referenzen

(1) Der Dienstleister behält sich das Urheberrecht auf alle von Ihr angefertigten Bildmaterialien (Fotos, Zeichnungen, Skizzen) ebenso vor wie das Recht auf deren Veröffentlichung unter Ausschluss von personenbezogenen Daten.

(2) Der Dienstleister ist berechtigt ihre gewerblichen Kunden in einer Referenzliste unter Angabe von Namen, Standort und Größe der Anlage sowie unter Verwendung von deren Logos zu veröffentlichen, es sei denn, dass vor Auftragsannahme etwas anderes vereinbart wurde.


§7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle vom Dienstleister gemachten Preisangaben verstehen sich rein netto. Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltend Satz verrechnet.

(2) Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise auf Basis der vom Auftraggeber gemachten Angaben.

(3) Rechnungen des Dienstleisters sind sofort fällig. Ein Zahlungsverzug tritt binnen drei Werktagen nach Zugang auf, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(4) Sämtliche gewährten Preisnachlässe und/oder Rabatte verlieren Ihre Gültigkeit bei auftretendem Zahlungsverzug und können rückwirkend gesondert in Rechnung gestellt werden.


§8 Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist München.


§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.